Sehr erfreuliche Änderungen zum Beginn des Schuljahrs in Bayern

Durch eine entscheidende Änderung der bayerischen Datenschutzbestimmungen wird der Einsatz von Telepräsenzrobotern, Avataren und Videokonferenzsystemen erheblich vereinfacht.

Wir freuen uns sehr, dass zum Schuljahresbeginn 2024 eine für Long-Covid- und ME/CFS-erkrankte Kinder entscheidende Änderung der bayerischen Datenschutzbestimmungen (neuer §19 Abs. 5 BaySchO) vorgenommen wurde. Diese Änderung für die wir uns sehr eingesetzt haben, betrifft den Einsatz von Telepräsenzrobotern, Avataren und Videokonferenzsystemen im Hausunterricht. Ab sofort ist es nicht mehr erforderlich, für die Nutzung dieser digitalen Hilfsmittel im Unterricht individuelle Datenschutzerklärungen aller Mitschüler und Mitschülerinnen sowie deren Eltern einzuholen. Dies verkürzt den Genehmigungsprozess erheblich und ermöglicht es erkrankten Kindern, schneller und unkomplizierter an Bildung teilzunehmen.

Teilhabe trotz schwerer Erkrankung: Wie Telepräsenz und digitale Lösungen helfen

Für chronisch erkrankte Kinder, zu denen an Post Covid, Post Vac oder ME/CFS erkrankte Schülerinnen und Schüler gehören, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht oft nicht möglich, da die Erkrankungen mit starken Erschöpfungszuständen, Schmerzen und kognitiven Einschränkungen einhergehen. Ein täglicher Schulbesuch kann für diese Kinder den individuellen Belastungsrahmen übersteigen und zu einer Verschlechterung ihrer Symptome führen. Genau hier setzen digitale Hilfsmittel wie Telepräsenzroboter, Avatare und Videokonferenzsysteme an.

Durch den Einsatz dieser Technologien wird es den betroffenen Kindern ermöglicht, ihrem individuellen Leistungs- und Belastungsniveau entsprechend, am Unterrichtsgeschehen – auch nur stundenweise – teilzuhaben. Sie können sich in die Unterrichtsstunde einloggen, den Lehrer und die Mitschüler sehen und hören und auf diese Weise aktiv teilnehmen, ohne die Schule physisch betreten zu müssen. Diese flexible und schonende Teilnahmeform reduziert die physische und kognitive Belastung bei einigen Betroffenen erheblich und gewährleistet dennoch, dass die Kinder weiterhin schulisch gefördert werden.

Bildung und soziale Teilhabe: Ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit

Die Möglichkeit, durch Telepräsenz und digitale Systeme am Unterricht teilzunehmen, bedeutet nicht nur den Erhalt der schulischen Bildung, sondern auch soziale Teilhabe. Kinder, die aufgrund ihrer Erkrankung isoliert wären, haben so weiterhin Kontakt zu ihren Lehrern und Mitschülern. Sie bleiben ein Teil der Klassengemeinschaft und können soziale Bindungen aufrechterhalten, was besonders in einer Zeit der Erkrankung von großer Bedeutung ist.

Kooperation mit der Münchner Elterninitiative: Avatare für den Heimunterricht

In Kooperation mit der Münchner Elterninitiative bieten wir die Möglichkeit, Telepräsenz-Avatare auszuleihen. Diese Avatare ermöglichen es den betroffenen Kindern, virtuell im Klassenzimmer anwesend zu sein, wodurch sie sich weniger isoliert fühlen und weiterhin am sozialen und schulischen Leben teilnehmen können.

Weitere Informationen zu dieser Kooperation und den Ausleihmöglichkeiten lassen sich hier finden: > Link (Avatar-Projekt).

Danksagung

Wir möchten uns an dieser Stelle auch recht herzlich beim Bayerischen Kultusministerium und dem Bayerischen Landtag für das Engagement und die Umsetzung dieser wichtigen und notwendigen Änderungen bedanken. Unser besonderer Dank gilt Herrn MdL Gotthardt und Herrn MdL Dünkel sowie der Inklusionsbeauftragten des Bayerischen Kultusministeriums, die sich tatkräftig für diese Anpassungen eingesetzt haben. Durch ihren Einsatz wurde ein bedeutender Schritt für die Teilhabe chronisch kranker Kinder an Bildung und sozialem Leben ermöglicht.


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