Bildung (Berlin)


Hier findet ihr einige relevante Dokumente zum Thema Bildung und Schule sowie aktuelle Entwicklungen zum Thema.

Das aktuelle Berliner Schulgesetz 

SchulG_BE.pdf (berlin.de) mit Geltungsdauer bis 31. Juli 2024

Von besonderer Relevanz für die an Post Covid, Post Vac und ME/CFS erkrankten Kinder sind die §§ 39, 41 SchulG Berlin.

Schulgesetznovelle zum 1. August 2024 

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie möchte u.a. grundsätzlich Folgendes anpassen:

  • Wegfall des Probejahres in der 7. Klasse auf dem Gymnasium 
  • Erweiterung der Schulpflicht auf 11 Schulbesuchsjahre statt bisher 10
  • Gründung eines eigenen Berliner Landesinstituts, das unter anderem Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals an Schulen sowie der Qualitätsentwicklung und des Unterrichts wahrnehmen wird. 

Sobald die amtliche Gesamtfassung veröffentlicht ist, wird diese hier zur Verfügung gestellt. 

Neu eingefügt werden u.a.

§ 43 a (Ruhen der Schulbesuchspflicht)

VIS Berlin – § 43a SchulG | Landesnorm Berlin | Befreiung von der Schulpflicht | § 43a – Befreiung von der Schulpflicht | gültig ab: 01.08.2024

§ 43 b (Befreiung von der Schulbesuchspflicht)

Der Senat wird nach § 43 a Absatz 4 ermächtigt, das Nähere zum Ruhen der Schulpflicht durch Rechtsverordnung zu regeln, insbesondere zu den Ruhensgründen, zum Verfahren und zu den Informationspflichten.

VIS Berlin – § 43b SchulG | Landesnorm Berlin | Ruhen der Schulpflicht | § 43b – Ruhen der Schulpflicht | gültig ab: 01.08.2024

Der Senat wird nach § 43 a Absatz 4 ermächtigt, durch eine ausführende Verordnung Näheres zur Befreiung von der Schulpflicht zu regeln, insbesondere zu den Befreiungsgründen, zum Verfahren und zu den Informationspflichten. 

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Ruhe- und Befreiungsgründe der Senat regeln wird. Hier wollen wir als Länderbeirat Berlin ansetzen und die besonderen Anliegen unserer von Post Covid, Post Vac und ME/CFS erkrankten Kinder einbringen und zur Aufklärung gegenüber des neu zu gründenden Landesinstituts für Aus-, Weiter und Fortbildung der Lehrkräfte beitragen. 

Die Sozialpädagogische Verordnung Berlin

VIS Berlin – SopädVO | Landesnorm Berlin | Gesamtausgabe | Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung – SopädVO) vom 19. … | gültig ab: 01.02.2005

Von besonderer Relevanz für die an Post Covid, Post Vac und ME/CFS erkrankten Kinder sind die §§ 15 und 39 SopädVO.

Weiterführende Verordnungen für die unterschiedlichen Schulformen

Verordnungen zu Grundschule, weiterführende Schulen und Gymnasien findet ihr hier:

Rechtsvorschriften der Schulformen – Berlin.de

[ks 28.07.2024]