Mädchen mit offenem Haar |
Kalea Elena Lierck 2022
SCHULE/BILDUNG
Thema Schule während der Erkrankung:
Schule spielt für die erkrankten Kinder und deren Familien eine wesentliche Rolle.
Erkrankte Kinder unterliegen in der Regel der Schulpflicht. Was kann man tun, wenn sie
krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können? In dieser Zeit greifen die jeweiligen
rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
Empfehlung: Mittels Gesprächen zwischen behandelndem Arzt/Ärztin, Schulleitung, Klassenleitung und
Familie individuelle Lösungen finden.
Je nach Bundesland und Schulform empfiehlt es sich, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden, die
in der Schule erfragt werden kann.
Eine Teilhabe kann durch folgende Nachteilsausgleiche stattfinden:
- Zeit (verlängerte Pausen, mehr Pausen, längere Abgabezeit bei Tests, Pausen
während eines Tests ohne Zeitanrechnung, mehr Vorbereitungszeit für Referate, Hausarbeiten, ...)
- Hilfsmittel (z.B. Laptop als Schreibhilfe, Vorlesestift, Kopfhörer zur Geräuschminderung, ...)
- Hilfestellung (bei der Vereinbarung von Nachteilsausgleich für die Zeit der Verdachtsdiagnose bis zur endgültigen Diagnosestellung)
- Schulbegleitung
- Anpassung räumlicher Gegebenheiten (z.B. ein Ruheraum; ein separater Raum für Tests, Klassenzimmer in der Nähe des Aufzugs / sowie Aufzugnutzung...)
- Teilnahme am Unterricht (z.B. je nach Krankheitszustand täglich angepasst - stundenweise, tageweise, nur in den Hauptfächern, ...)
- Andere Form von Leistungsnachweisen (z.B. statt schriftl. Leistungsnachweise eine Hausarbeit / Referat (ggf. im Sitzen) oder mdl.
Abfrage / Leistungsnachweis ...)
Weitere Möglichkeiten der Entlastung könnten sein:
-Hausunterricht (stundenweise/tageweise pro Woche)
-Onlineunterricht mit Bezug zur Stammschule (mittels AVATAR, Onlineprogrammen (z.B. Moodle / Padlet) auf denen z.B. Arbeitsblätter hinterlegt werden können, ...)
-Onlineunterricht (vorübergehend an einer Onlineschule zur Überbrückung oder sogar ein Ruhen der Schulpflicht (Schulpflichtjahre).
Sie können hier auch Hilfe bei den überall in Deutschland tätigen EUTB®-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) suchen.
Bildungspaper NGK 13.03.2023
überreicht an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger auf dem
Bildungsgipfel am 14.03.2023, in Berlin.
Gesprächsgrundlage für den persönlichen Termin im Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ) mit Frau Stark-Watzinger am 23.03.2023.
Ist in Arbeit...
Impressum:
NichtGenesenKids
Elena Lierck
Thomas-Müntzer-Platz 4
01307 Dresden
Tel. 0177-68 42 677
hallo(@)nichtgenesenkids.de
Stand März 2023
Vertretungsberechtigt:
Elena Lierck: Gründerin
Soleil Völkl, Magdalena Riepl, Heidi Halbig
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Elena Lierck
Konzeption und Gestaltung:
Elena Lierck, Soleil Völkl
Hinweise auf Nutzungs- und Urheberrechte:
– Kalea Elena Lierck ( Bilder )
- Fotos der Kinder und Kontaktpersonen :
privat
(Zustimmung zur Verwendung liegen NichtGenesenKids vor)
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