Avatare in Baden-Württemberg

Info zum Einsatz von Avataren in Baden-Württemberg.


In Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit einen Avatar über das zuständige Kreismedienzentrum zu erhalten. Die Avatare werden überregional verliehen, das bedeutet:

  • Anfrage beim zuständigen Kreismedienzentrum stellen
  • Wenn dieses keinen Avatar vor Ort hat, kann es in anderen Kreismedienzentren nachfragen und dort einen Avatar ausleihen
  • Der Avatar wird dann an das zuständige Kreismedienzentrum geschickt und an die Familie ausgegeben

Das Landesschulgesetz Baden-Württemberg (§ 115b SchG) wurde dahingehend geändert, dass nicht mehr alle Eltern der Nutzung des Avatars zustimmen müssen, sondern eine Zustimmung der Schulleitung genügt.

[Nanna Aßling, 04.10.2024]


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