In Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit einen Avatar über das zuständige Kreismedienzentrum zu erhalten. Die Avatare werden überregional verliehen, das bedeutet:
- Anfrage beim zuständigen Kreismedienzentrum stellen
- Wenn dieses keinen Avatar vor Ort hat, kann es in anderen Kreismedienzentren nachfragen und dort einen Avatar ausleihen
- Der Avatar wird dann an das zuständige Kreismedienzentrum geschickt und an die Familie ausgegeben
Das Landesschulgesetz Baden-Württemberg (§ 115b SchG) wurde dahingehend geändert, dass nicht mehr alle Eltern der Nutzung des Avatars zustimmen müssen, sondern eine Zustimmung der Schulleitung genügt.
[Nanna Aßling, 04.10.2024]